Tipps zur Abwrackprämie
Autokäufer, die die Abwrackprämie in Anspruch nehmen wollen, aber noch einige Wochen oder Monate auf den Reservierungsbescheid des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) warten müssen, sollten bei der Entsorgung ihres Altfahrzeugs nach Empfehlung eines bekannten Automobilklubs besonders vorsichtig sein.
So muss ein zu verschrottendes Auto zum Zeitpunkt der Entsorgung mindestens zwölf Monate durchgehend auf den Antragsteller zugelassen sein. Wer sein Altauto bereits vorher abmeldet oder stilllegt, geht bei der Prämie leer aus.
Täglich erhalten derzeit tausende Autokäufer ihren bestellten Neuwagen. Um das Altfahrzeug ordnungsgemäß und vollständig entsorgen zu können, muss der Käufer jedoch den Reservierungsbescheid des BAFA haben. Diesem Bescheid ist das so genannte Verwendungsnachweisformular beigefügt, das der Entsorgungsbetrieb abzeichnen muss.
Allerdings kann der Versand der Bescheide unter Umständen mehrere Monate dauern. Antragsteller könnten in Betracht ziehen, den alten Wagen bis zur Verschrottung abzumelden oder stillzulegen, um nicht zwei Fahrzeuge unterhalten zu müssen. Damit wären die Voraussetzungen für den Erhalt der Abwrackprämie nicht mehr gegeben. Wer noch nicht über das Verwendungsnachweisformular verfügt, aber trotzdem sein Altauto verschrotten lässt, sollte unbedingt mit dem Entsorgungsbetrieb vereinbaren, dass das Formular später noch abgezeichnet werden muss.
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