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Geld sparen mit neuer Versicherung

In der November-Ausgabe der Zeitschrift „test“ befasst sich die Berliner Stiftung Warentest mit Haftpflicht- und Kaskoversicherungen für Automobile. Hier die Tipps der Redaktion für den Fall, dass man wechseln möchte.

Vor dem Wechsel sollte geprüft werden, ob es eine günstigere Autoversicherung gibt. Die Chancen stehen gut. Auf dem Markt hat sich erneut viel getan und die Preisunterschiede sind weiterhin sehr groß.

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Dafür hat man in der Regel einen Monat Zeit, nachdem der Versicherer den Schaden beglichen oder abgelehnt hatte. Die Monatsfrist gilt auch, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung ankündigt. Gibt der Versicherer erst im November oder noch später eine Beitragsänderung bekannt, hat man ebenfalls einen Monat Zeit zu kündigen. Die Frist beginnt, sobald das Schreiben im Briefkasten landet. Eine ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres muss am 30. November beim Versicherer sein.

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Die folgenden Versicherer haben es besonders häufig in die Top-Ten beim Test der Stiftung Warentest geschafft: „Asstel“ mit den Tarifen Mobil und Relax, „Admiral Direkt“ mit ihrem Fair-Plus-Tarif sowie Direct Line, „Deutsche Internet“ und „Ineas“ mit ihren Basis-Tarifen. Bei diesen Anbietern läuft der Kontakt allerdings entweder nur online oder per Telefon und Post. Es gibt keinen Vertreter am Ort. Unter den Versicherern mit Vertretern vor Ort taucht die „Huk-Coburg“ am häufigsten in den Top-Ten auf.
Angesichts der Angebotsvielfalt muss man darauf achten, dass der Anbieter tatsächlich den gewünschten Tarif verkauft.
Oft lohnt sich die Frage an den bisherigen Versicherer, ob der nicht auch ein günstigeres Angebot unterbreiten kann.
Will man Streit um die Erstattungsquote nach einem selbstverschuldeten Unfall vermeiden, wählt man einen Versicherer, der selbst bei „grober Fahrlässigkeit“ komplett für Schäden zahlt.

Wer mit den Erstattungsquoten seines Versicherers nicht einverstanden, kann sich Rat beim Rechtsanwalt holen. Die Kosten trägt man nur dann selbst, wenn man kein Verkehrsrechtsschutzversicherung hat. Darüber hinaus bietet die Versicherungswirtschaft an, sich an den Ombudsmann zu wenden, Telefon 01804 224 424.

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